Unsere Arbeitsschwerpunkte

Das Arbeitsrecht umfasst alles, was mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt, insbesondere:

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen,
  • Abwehr und Durchsetzung von Lohnforderungen und Schadenersatzansprüchen,
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht, z.B. bei Kündigungsschutzklagen,
  • Beratung über Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen,
  • Beratung über Sperrzeiten und Ruhenstatbeständen gem. § 143 ff SGB III sowie Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen das Arbeitsamt.

Zum Mietrecht gehören u.a.:

  • Vertretung bei Kündigungen von Mietverhältnissen sowie bei Räumungsklagen,
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungsverlangen,
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Beseitigung von Mietmängeln,
  • Abwehr und Durchsetzung von Mietzinsforderungen,
  • Durchsetzung der Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Sozialversicherungssysteme:

  • ALG II-Recht (Harz IV),
  • Arbeitslosenversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Unfallversicherung.

Das Verkehrsrecht umfasst alles im Zusammenhang mit Fahrzeugen und Straßenverkehr.
Dazu gehört insbesondere:

  • Regulierung von Schadenansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegenüber der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (z.B. Durchsetzung von Schadenersatz, Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsentschädigung, Haushaltsführungsschaden),
  • Beratung bzgl. des Kaufs/ Verkaufs eines Fahrzeugs, insbesondere zu Gewährleistungsansprüchen,
  • Beratung und Vertretung bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße, Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr etc.).

Das Versicherungsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsbereiche, insbesondere

  • Krankenversicherung,
  • Fahrzeugversicherung,
  • Hausratversicherung,
  • Wohngebäudeversicherung,
  • Feuerversicherung,
  • Einbruchversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung,
  • Reisegepäckversicherung, die Reise-Rücktrittskostenversicherung,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Lebensversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Schaden- und Unfallversicherung.

Das Zwangsvollstreckungsrecht umfasst u.a.:

  • Pfändung von Forderungen,
  • die Beantragung des kombinierten Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
  • die Immobiliarvollstreckung (Zwangssicherungshypothek),
  • die Auswertung von Vermögensverzeichnissen, Sicherungsvollstreckung,
  • die Überwachung von Zwangsvollstreckungsfristen.