Das Arbeitsrecht umfasst alles, was mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt, insbesondere:
- Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen,
- Abwehr und Durchsetzung von Lohnforderungen und Schadenersatzansprüchen,
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht, z.B. bei Kündigungsschutzklagen,
- Beratung über Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen,
- Beratung über Sperrzeiten und Ruhenstatbeständen gem. § 143 ff SGB III sowie Vertretung im Widerspruchsverfahren gegen das Arbeitsamt.
Zum Mietrecht gehören u.a.:
- Vertretung bei Kündigungen von Mietverhältnissen sowie bei Räumungsklagen,
- Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungsverlangen,
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Beseitigung von Mietmängeln,
- Abwehr und Durchsetzung von Mietzinsforderungen,
- Durchsetzung der Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Sozialversicherungssysteme:
- ALG II-Recht (Harz IV),
- Arbeitslosenversicherung,
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung,
- Unfallversicherung.
Das Verkehrsrecht umfasst alles im Zusammenhang mit Fahrzeugen und Straßenverkehr.
Dazu gehört insbesondere:
Dazu gehört insbesondere:
- Regulierung von Schadenansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegenüber der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (z.B. Durchsetzung von Schadenersatz, Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsentschädigung, Haushaltsführungsschaden),
- Beratung bzgl. des Kaufs/ Verkaufs eines Fahrzeugs, insbesondere zu Gewährleistungsansprüchen,
- Beratung und Vertretung bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße, Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr etc.).
Das Versicherungsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsbereiche, insbesondere
- Krankenversicherung,
- Fahrzeugversicherung,
- Hausratversicherung,
- Wohngebäudeversicherung,
- Feuerversicherung,
- Einbruchversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung,
- Reisegepäckversicherung, die Reise-Rücktrittskostenversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Lebensversicherung,
- Rentenversicherung,
- Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Schaden- und Unfallversicherung.
Das Zwangsvollstreckungsrecht umfasst u.a.:
- Pfändung von Forderungen,
- die Beantragung des kombinierten Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
- die Immobiliarvollstreckung (Zwangssicherungshypothek),
- die Auswertung von Vermögensverzeichnissen, Sicherungsvollstreckung,
- die Überwachung von Zwangsvollstreckungsfristen.